LIE
Das Schloss von Trakai
 
KURZINFOS
 

Aufenthalt und Visa

Angehörige der EU/EWR-Staaten benötigen zur Einreise in die Republik Litauen kein Visum für den Aufenthalt bis zu 3 Monaten pro Halbjahr unter Vorlage des gültigen Reisedokumentes.

Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Litauen grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 3 Monaten pro Halbjahr benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.

Zollvorschriften

Was Sie alles über die Ein- und Ausfuhr von Waren und sonstige Zollbestimmungen wissen müssen, erfahren Sie hier.

 

SO ERREICHEN SIE MICH

Honorarkonsul
der Republik Litauen
im Fürstentum Liechtenstein

Markus Keel

Landstrasse 40
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F. Liechtenstein

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BOTSCHAFT IN WIEN

Botschaft der Republik Litauen in der Republik Österreich, für die Republik Kroatien, für die Slowakische Republik und für das Fürstentum Liechtenstein


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